HinweisPanikverschlüsse nach EN 1125 und Notausgangsverschlüsse nach EN 179, bestehend aus Schloss, Beschlag und ggf. Freilaufprofilzylinder, müssen gemeinsam geprüft und zugelassen werden, dürfen jedoch getrennt geliefert werden.
Gemäß der EN 1125 und EN 179 kann der Hersteller eines Panik- bzw. Notausgangsverschlusses einen Baubeschlaghändler befähigen, auf Grundlage einer zur Verfügung gestellten Dokumentation die Zuordnung von Fluchttürverschluss und erlaubtem Beschlag selbst vorzunehmen.
Maßgeblich sind immer die Zertifikate, die explizit auf die passenden/erlaubten Kombinationsmöglichkeiten hinweisen,
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